Vermittlungsbedingungen
Die Vermittlungsbedingungen des Südharzer Tourismusverbandes e.V.
1. Vermittlungsgegenstand
Der Südharzer Tourismusverband e.V. vermittelt in fremdem Namen Übernachtungsleistungen. Die nachfolgenden Bedingungen finden ausschließlich Anwendung auf die Vermittlung von Übernachtungsleistungen.
2. Vertragsabschluß
Der Südharzer Tourismusverband e.V. erbringt mit seiner Tätigkeit im Rahmen der Ziffer 1 keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung anderer Unternehmen, der so genannten Leistungsträger. Ein Vertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Gast zustande. Der Südharzer Tourismusverband e.V. ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff BGB.
3. Übernachtungsleistungen
3.1. Buchung
Der Südharzer Tourismusverband e.V. bietet im Namen der Leistungsträger über sein Reservierungssystem THÜRIS Zimmer/Ferienwohnungen an. Der Südharzer Tourismusverband e.V. prüft, ob das/die vom Gast gewünschte Zimmer/Ferienwohnung im System verfügbar ist. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dem Gast die Buchungsnummer vom Südharzer Tourismusverband e.V. mitgeteilt wurde.
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, das/die reservierte(n) Zimmer/ Ferienwohnung Ihr den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu gewähren.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten.
3.2. Bezahlung
Der Kunde zahlt das Entgelt für das/die von ihm gebuchte(n) Zimmer/ Ferienwohnung im gebuchten Beherbergungsbetrieb. Eventuelle Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb geltend zu machen.
3.3.Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Südharzer Tourismusverband e.V. vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt kurzfristig ‑ ab zwei Tage vor Anreise muss der Rücktritt vom Gast zusätzlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb direkt erklärt werden, Stornierungen sind unabhängig vom Buchungsdatum grundsätzlich möglich. Der Beherbergungsbetrieb ist aber berechtigt vom Gast Stornierungsgebühren wegen Nichterfüllung gemäß § 651 BGB einzufordern.
| Tage vor der Anreise | FW/FH | Zimmer | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 45. Tag | 10 % | ||||||
| 44. – 30. Tag | 30 % | ||||||
| bis 29. Tag | 10 % | ||||||
| 29. – 22. Tag | 60 % | ||||||
| ab 21. Tag | 80 % | ||||||
| 21. – 11. Tag | 25 % | ||||||
| ab 10. Tag | 50 % |
3.4. Nichtanreisen / No‑Shows
Im Fall von unangekündigtem Nichtanreisen ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum eine No‑Show Rechnung an den Gast zu stellen. Die erhobenen No‑Show‑Gebühren belaufen sich auf maximal 80% des Zimmerpreises für die erste Nacht. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Gast zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die durch die Nichtanreise freigewordenen Zimmer nicht anderweitig vermittelt werden konnten.
4. Haftung
Der Südharzer Tourismusverband e.V. haftet ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Südharzer Tourismusverband e.V. haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
5. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu richten. Die Ansprüche verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistungen.
6. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge.
Diese Bedingungen gelten bei Vermittlungsleistungen des Südharzer Tourismusverband e.V.. Gerichtsstand ist Nordhausen.







